Der Name „Franzacurta” wurde erstmals 1277 in den Statuten der Kommune Brescia erwähnt. Die erste exakte, geografische Landkarte mit den entsprechenden Ortsnamen geht auf das Jahr 1429 zurück, als die Grenzlinien der Franciacorta in den Statuten des Dogen Francesco Foscari definiert wurden. Der Franciacorta-Schutzverband übernahm diese unverändert in den ersten Produktionsvorschriften für Franciacorta-Weine, die am 21. Juli 1967 in Kraft traten.
In dieser Hügellandschaft reichen die Ursprünge des Weinbaus weit zurück, wie die prähistorischen Funde von Weintraubenkernen und die Schriften klassischer Autoren (u.a. Plinius, Kolumella und Vergil) beweisen. Aus römischer Zeit stammt das wichtigste archäologische Material, das in der Franciacorta gefunden wurde: z.B. der großartige Tempelarchitrav aus Erbusco, der in Brescia sichtbar in die Fassade des Monte di Pietà-Palazzo auf der Piazza della Loggia eingemauert wurde.
Die Geschichte der Franciacorta wurde stark von großen Klosterorden beeinflusst, die hier noch vor dem Jahr Tausend enorme Besitzungen hatten und durch Rodung, Urbarmachung und Bewirtschaftung der Region beeindruckende Entwicklungsarbeit leisteten. Bedeutend in dieser Hinsicht war vor allem der Frauenorden vom Kloster Santa Giulia in Brescia (gegründet von dem Langobardenkönig Desiderius und seiner Gattin Ansa), dessen Besitztümer in der Franciacorta im Polyptychon von Santa Giulia, einem alten Kodex aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts, dokumentiert sind. Aber es gab damals auch zahlreiche andere Klosterorden: zum Beispiel in Clusane (Priorat Clusane), Colombaro („Cella di Santa Maria”), Timoline („Corte di Santa Giulia”), Nigoline („Corte di Sant'Eufemia”), Borgonato („Corte di Santa Giulia”) und Torbiato („Corte dei monasteri di Verona e di San Faustino di Brescia”).
Auch wenn die Etymologie des Wortes „Franciacorta” nicht restlos geklärt ist, könnte die folgende eine plausible Erklärung sein: Die mittelalterlichen Kommunen Adro, Borgonato, Clusane, Colombaro, Cremignane, Nigoline, Timoline und Torbiato standen unter dem Schutz der Benediktiner und bekamen Steuerfreiheit („franchae curtes”) zugesprochen.